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Information |
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Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Hintergrundinformationen zu Jens' Schicksal. Im einzelnen sind dies:
- Lebenslauf von Jens Söring
- Informationen über den Prozess gegen Jens Söring (1986 bis 2010)
- Das Haftüberstellungsgesuch nach Deutschland (2010)
- Die DNS-Tests (2011)
- Der neue Zeuge (2011)
- Entscheidung des "Parole Board" zum 7. Gnadengesuch "Parole 2011" (2011)
- Berichte zum "Fall Söring" im US-Senatswahlkampf "Politik2012" (2012)
- Artikel, die parallel zu den oben genannten Ereignissen im Laufe der letzten Jahre erschienen sind
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Artikel sind mit gelber Farbe markiert.
------------------------------ Die Jahre vor 1986 ------------------------------
15. April 1964 - Elizabeth Roxanne Haysom wird in Salisbury, Rhodesien (heute Harare, Zimbabwe) geboren.
1. August 1966 - Jens Soering wird in Bangkok, Thailand geboren.
25. August 1984 - Elizabeth und Jens beginnen an der Universität von Virginia zu studieren. Jens begegnet zwei Minuten lang Nancy Haysom, der Mutter Elizabeths.
Dezember 1984 - Jens und Elizabeth verlieben sich ineinander.
Februar 1985 - Jens trifft Derek and Nancy Haysom zum Mittagessen - seine einzige Begegnung mit den Eltern seiner Freundin.
30. März 1985 - Derek und Nancy Haysom werden in ihrem Haus in Bedford County, Virginia, ermordet.
Juni 1985 - Jens und Elizabeth halten sich in Europa auf.
12.-13. Oktober 1985 - Als die Polizei nach dem Beginn des Herbstsemesters Interesse an Jens und Elizabeh zeigt, fliehen Jens und Elizabeth nach Europa und Südostasien.
------------------------------ 1986 bis 1990 ------------------------------
---------- Auslieferung und Prozess ----------
30. April 1986 - Jens und Elizabeth werden wegen Scheckbetrugs in London, England, verhaftet.
5.-8. Juni 1986 - Jens und Elizabeth werden von amerikanischen und englischen Polizisten zum Mordfall Hayson verhört. Beide gestehen den Mord, aber nur Jens nennt Details. Elizabeth zieht ihr Geständnis zurück.
24. August 1987 - Nach ihrer Auslieferung an die USA gesteht Elizabeth die Anstiftung zum Mord an ihren Eltern. Jens kämpft gegen die Auslieferung in die USA, da ihm mit der Todesstrafe im elektrischen Stuhl gedroht wurde.
8. Oktober 1987 - Elizabeth wird zu 90 Jahren Gefängnis verurteilt.
9. August 1988 - Die Auslieferung Jens Sörings wird im letzten Moment durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehalten.
1. August 1989 - Die britische Behörden stimmen einer Auslieferung nur unter der Bedingung zu, dass Jens nicht von der Todesstrafe bedroht ist.
12. Januar 1990 - Jens wird an die USA ausgeliefert und in das Gefängnis Bedford County überstellt.
21. Juni 1990 - Jens wird wegen Doppelmordes verurteilt.
4. September 1990 - Jens wird zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
------------------------------ 1990 bis 2001 ------------------------------
---------- Kampf um Wiederaufnahme des Prozesses ----------
März 1992 - Der Oberste Gerichtshof von Virginia lehnt die Berufung ab.
25. Mai 1994 - Elizabeth reicht ein erstes Gnadengesuch ein, das abgelehnt wird.
Sommer 1995 - Gail Starling Marshall, die ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwältin Virginias, übernimmt als Anwältin die Verteidigung von Jens.
Juli 1995 - Richard Neaton, dem ehemaligen Strafverteidiger von Jens, wird wegen mehrfacher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Fall Söring die anwaltliche Zulassung für vier Jahre entzogen.
November 1995 - Jens veröffentlicht mit Hilfe eines Schulfreundes im Internet seine Autobiografie Mortal Thoughts.
November 1996 - In einer Anhörung vor dem Bezirksgericht in Bedford werden Beweise präsentiert, die bei Jens' Gerichtsverhandlung durch die Staatsanwaltschaft absichtlich nicht eingebracht wurden. Der Richter urteilt, dass die Beweise der Verteidigung hätten bereitgestellt werden müssen, dass sie jedoch nicht zu einem anderen Urteil geführt hätten.
Januar 2001 - Der Oberste Gerichtshof der USA lehnt als oberste Instanz die Berufung gegen das Urteil ab ohne eine Anhörung zu gewähren.
------------------------------ 2001 bis 2009 ------------------------------
---------- Veröffentlichung mehrerer Bücher ----------
Februar 2001 - Jens beginnt mit der Arbeit an seinem ersten Buch The Way of the Prisoner: Breaking the Chains of Self through Centering Prayer and Centering Practice.
November 2001 - Jens stellt The Way of the Prisoner fertig. Ein Freund sendet das Manuskript an den Trappistenmönch Fr. Thomas Keating, der es nach der Lektüre an seinen Verleger sendet.
August 2003 - Jens reicht seinen ersten Antrag auf Entlassung auf Bewährung ein, der "wegen der Schwere der Tat" abgelehnt wird. Die nächste Anhörung wird für 2006 angesetzt.
September 2003 - Nach umfassender Überarbeitung wird The Way of the Prisoner bei Lantern Books herausgegeben. Jens nimmt die Arbeit an seinem zweiten Buch, An Expensive Way to Make Bad People Worse, auf.
Frühling und Sommer 2004 - Jens beginnt sein drittes Buch, The Convict Christ, zu schreiben.
September 2004 - An Expensive Way to Make Bad People Worse wird bei Lantern Books verlegt.
27. September - 9. November 2004 - Nachdem eine positive Rezension seines zweiten Buches in der Zeitung "Richmond Times-Dispatch" veröffentlicht wurde, wird Jens in Einzelhaft verlegt und überwacht. Obwohl er sich keiner Regelverletzung schuldig gemacht hat, darf er nach seiner Entlassung aus der Strafzelle nicht mehr an seinen vorherigen Gefängnisarbeitsplatz zurückkehren.
Januar 2005 - Das vierte Buch, The Church of the Second Chance - A Faith-based Approach to Prison Reform, ist in Arbeit.
Mai 2005 - Lantern Books vermittelt The Convict Christ zu Orbis Books, die das Buch verlegen.
März 2006 - The Convict Christ. What the Gospel Says about Criminal Justice erscheint bei Orbis Books.
Sommer 2006 - Jens' Entlassung auf Bewährung wird zum zweiten Mal abgelehnt. Während der Anhörung schläft das Parole Board Mitglied Herbert V. Coulton (72) wiederholt ein. Jens und seine Unterstützer wenden sich an die "Richmond Times-Dispatch" und Coulton muss zurücktreten. ( Quelle)
Sommer 2007 - Jens' Entlassung auf Bewährung wird zum dritten Mal abgelehnt.
Sommer 2008 - Jens' Entlassung auf Bewährung wird zum vierten Mal abgelehnt.
Herbst 2008 - The Church of the Second Chance. A Faith-based Approach to Prison Reform erscheint bei Lantern Books.
Herbst 2008 - Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet erscheint beim Echter Verlag.
Herbst 2008 - Ein Tag im Leben des 179212 erscheint beim Gütersloher Verlagshaus.
Herbst 2008 - Die Organisation JustFaith veröffentlicht einen sechswöchigen Kurs, von Jens geschrieben, der auf The Church of the Second Chance basiert.
Frühjahr 2009 - Wiederhole schweigend ein Wort erscheint im Gütersloher Verlagshaus.
Sommer 2009 - Jens' Entlassung auf Bewährung wird zum fünften Mal abgelehnt.
------------------------------ 2009 bis heute ------------------------------
---------- Haftüberstellung und neue Beweise ----------
24. September 2009 - Das gerichtsmedizinische Institut Virginias veröffentlicht das „Certificate of Analysis“, dessenzufolge 42 Blutspuren in Jens Sörings Akte gefunden und getestet wurden – und keine einzige konnte ihm zugeordnet werden.
12. Januar 2010 - Gouverneur Timothy M. Kaine bittet kurz vor Ende seiner Amtszeit den Generalstaatsanwalt der USA, Eric H. Holder, um die Haftüberstellung von Jens Söring nach Deutschland.
19. Januar 2010 - Der neue Gouverneur Robert "Bob" F. McDonnell zieht die Haftüberstellung in den ersten Tagen seiner Amtszeit zurück.
7. Juli 2010 - U.S.-Generalstaatsanwalt Holder gibt öffentlich bekannt, dass das Justizministerium der USA keine weiteren Aktivitäten die Überstellung betreffend unternehmen werde.
29. Juli 2010 - Gouverneur Robert McDonnell sagt Jens' Anwältin Gail A. Ball, er sei "überzeugt, dass er [Jens] vollkommen resozialisiert ist". ( Quelle)
Sommer 2010 - Jens' Entlassung auf Bewährung wird zum sechsten Mal abgelehnt.
18. Januar 2011 - Jens' neuer Haftüberstellungsanwalt Steven D. Rosenfield reicht eine Gerichtsklage ein, um seinen Transfer nach Deutschland auf juristischem Weg durchzusetzen.
19. Januar 2011 - Jens Sörings Anwältin Gail A. Ball reicht ein Gnadengesuch bei Gouverneur Robert F. McDonnell ein, das auf den DNS-Testergebnissen basiert.
22. März 2011 - Der neue Zeuge Tony Buchanan gibt eine eidesstattliche Erklärung ab, die Jens entlastet.
5. April 2011 - Der ehemalige Demokratische Gouverneur Timothy M. Kaine gibt seine Kandidatur um einen Sitz im U.S. Senat bekannt und wird daraufhin wegen seiner Haftüberstellungsentscheidung am 12. Januar 2010 von seinem republikanischen Gegner Allen angegriffen.
24. Mai 2011 - Gouverneur Robert F. McDonnell gibt in einer Presseerklärung bekannt, dass er am Urteil der Geschworenen in Jens' Prozess nicht zweifelt.
24. Juli 2011 - Jens' Entlassung auf Bewährung wird zum siebten Mal abgelehnt, wobei zum ersten Mal das "Risiko für die Gesellschaft" als Grund angegeben wurde. Wäre Jens auf Bewährung entlassen worden, dann wäre er unverzüglich nach Deutschland abgeschoben worden. |
Einführung:
Das Gerichtsverfahren gegen Jens Söring bleibt bis heute umstritten. Während des Haftüberstellungsversuchs an Deutschland in 2010 wurde Jens' Fall in der virginianischen Presse kontrovers diskutiert, doch in den Jahren 1996 bis 2007 hatten drei große virginianische Zeitungen mehrere ausgeglichene Artikel über seinen Fall veröffentlicht. Diese drei Artikel folgen unten im zweiten Abschnitt.
Jens Söring beteuert seit nunmehr über 20 Jahren seine Unschuld an dem ihm zur Last gelegten Verbrechen.
Die wichtigsten Artikel sind mit gelber Farbe markiert. |
Artikel aus den Jahren 1986 bis 1990:
Ausführliche Artikel über Jens' Gerichtsverfahren:
- Versuch und Irrtum ... oder Verurteilung nach Irrtum?

von Ian Zack, Charlottesville Daily Progress, 21. Januar 1996
Die beste und kompletteste Zusammenfassung des Falles von Elizabeth Haysom und Jens Söring vor dem Bekanntwerden der DNS-Tests und der Aussage des neuen Zeugen.
- Keine Hoffnung für Jens Söring

von Bill Sizemore, Virginian Pilot, 18. Februar 2007
Dieser Artikel beschriebt Jens' Bücher und sein Leben im Gefängnis.
Kurze Artikel über spezielle Verfahrensaspekte:
- Revision verlangt

von David Reed, Associated Press, 10. Dezember 1996
Ein Artikel über die Anhörung zum Beweisverfahren im Jahr 1996.
Artikel über Anträge auf Entlassung und Begnadigung:
Briefe an die Gnadenkommission von Virginia:
Artikel über Jens' Gefühl der Verantwortung:
- Prisoner Reflects on Ruined Lives

von Liesel Nowak, Charlottesville Daily Progress, 15. August 2003
Ein Artikel über die erste Anhörung zu einer bedingten Strafaussetzung.
Artikel von Jens über den Fall und die Gerichtsverhandlung:
- The First Intermezzo

Ein Auszug aus dem ersten Buch von Jens Söring, The Way of the Prisoner, das den Fall Haysom / Söring zusammen fasst.
Artikel und TV-Reports über falsche Geständnisse:
- Questions of Guilt, Innocence

von Corinna Lain, Richmond Times-Dispatch, 22. April 2008
Ein Artikel über falsche Geständnisse von einer ehemaligen Staatsanwältin.
Prozess-Dokumente zum Indiz des Socken- und Sportschuhabdrucks:
- Video der Aussage
des vormaligen Ermittlers und jetzigen Major Gardner
vom 6. Juli 2011, ZDF-Zoom
- Analysezertifikat
des Gerichtsmediziners Rick P. Johnson, 7. Juni 1985 - also bevor Söring ein Verdächtiger wurde - laut dessen der am Tatort gefundene Sockenabdruck "einer Schuhgröße von 6 1/2 bis 7 1/2 bei Frauen oder einer Männergröße von 5 bis 6 entspricht." Söring hatte Männergröße 8 1/2
- Auszüge aus der Prozessmitschrift,
die belegen, dass der Zeuge der Anklage Robert Hallett kein ausgewiesener Experte war und dennoch als solcher aussagen durfte, um seinen Schablonenabgleich mit den mutmaßlichen Übereinstimmungen und seinen "Volltreffer" zu präsentieren
- Eidesstattliche Erklärung
des Gerichtssachverständigen Russell W. Johnson, der New Jersey State Police (Landeskriminalamt New Jersey)
Weitere Artikel:
- Burden of Innocence

Interview with Prof. Craig Haney
Frontline PBS 2003, Die psychologischen Probleme von irrtümlich verurteilten Gefangenen.
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Timothy M. Kaine
70. Gouverneur von Virginia
(14. Januar 2006 - 16. Januar 2010) |
Robert "Bob" F. McDonnell
71. Gouverneur von Virginia
(seit 16. Januar 2010)
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Einführung:
Am 12. Januar 2010, vier Tage bevor seine Amtszeit endete, sandte Gouverneur Timothy M. Kaine einen Brief an den Generalstaatsanwalt der USA, Eric H. Holder, in dem er um die Haftüberstellung von Jens Söring nach Deutschland bat. Jens würde in Deutschland noch zwei Jahre in einem Gefängnis verbringen müssen, bevor er ggf. auf Bewährung frei käme - nach dann 26 Jahren hinter Gittern.
Allerdings sandte der neue Gouverneur Robert "Bob" F. McDonnell am 19. Januar 2010 ebenfalls einen Brief an den Generalstaatsanwalt Holder, in dem er die Haftüberstellung zurückzog. In den folgenden 6 Monaten kam es zu einem Tauziehen über den weiteren Fortgang des Verfahrens, während dessen das Parlament von Virginia sich in einem einstimmigen Beschluss gegen die Haftüberstellung aussprach und sich der Generalstaatsanwalt Holder einer Anhörung durch den US-Kongress stellen musste.
Am 7. Juli 2010 gab der US-Generalstaatsanwalt Holder öffentlich bekannt, dass das Justizministerium der USA keine weiteren Aktivitäten die Überstellung betreffend unternehmen werde, bis Gouverneur McDonnell oder ein zukünftiger Gouverneur dies wünschten oder ein Gericht festlegen würde, dass Gouverneur McDonnell nicht die rechtliche Autorität habe, die Entscheidung zur Haftüberstellung durch seinen Vorgänger Kaine außer Kraft zu setzen.
Am 11. August 2010 lehnte die Gnadenkommission von Virginia zum sechsten Mal ein Gnadengesuch von Jens ab - wie jedesmal zuvor auch diesmal wegen der Schwere des Verbrechens.
Am 19. Januar 2011 reichte Jens' neuer Haftüberstellungsanwalt Steven D. Rosenfield eine Gerichtsklage ein, um seinen Transfer nach Deutschland auf juristischem Weg durchzusetzen.
Am 5. April 2011 gab der ehemalige Demokratische Gouverneur Kaine bekannt, dass er sich um einen Sitz im U.S. Senat bewerben würde. Eines der ersten Wahlkampfthemen, das Republikaner gegen ihn anführten, war seine Entscheidung, der Haftüberstellung Jens Sörings zuzustimmen.
Die wichtigsten Artikel sind mit gelber Farbe markiert.


Offizielle Dokumente:
Artikel zur Haftüberstellung:
Einführung:
Nachdem biologische Spurenbeweise in alten Gerichtsakten entdeckt worden waren, konnten drei virginianische Insassen Anfang dieses Jahrhunderts ihre Unschuld durch DNS Tests beweisen. Daraufhin ordnete der damalige Gouverneur Mark Warner im Jahr 2005 das Post-Conviction DNA Testing Program an. Das gerichtsmedizinische Institut Virginias „DFS“ durchsuchte 534.000 alte Akten von 1973 bis 1988 um biologische Spurenbeweise zu finden, die die forensische Serologin Mary Jane Burton dort hinterlassen hatte. Es wurden etwa 800 Akten gefunden, die biologische Spurenbeweise enthielten und bei denen es zu einer Verurteilung kam. Darunter waren 68 Fälle, in denen das DNS in den Akten nicht von dem Gefangenen stammte, der für die Tat verurteilt wurde.
Jens Sörings Fall ist einer dieser 68. Am 24. September 2009 erließ das gerichtsmedizinische Institut Virginias Testergebnisse („Certificate of Analysis“) demzufolge 42 Blutspuren in Jens Sörings Akte gefunden und getestet wurden – und keine einzige konnte ihm zugeordnet werden. Wenn sein Fall heute vor eine Jury gebracht würde, dann würde das 42-fache Versagen, seine DNS am Tatort zu finden, viele Geschworene davon überzeugen, dass der im amerikanischen Recht entscheidende berechtigte Zweifel („reasonable doubt“) an seiner Schuld bestünde – womit er freigesprochen würde.
Am 19. Januar 2011 reichte Jens Sörings Anwältin Gail A. Ball ein Gnadengesuch bei Gouverneur Robert F. McDonnell ein, das auf den DNS Testergebnissen basiert. Unten finden Sie Frau Balls Brief an den Gouverneur; ein Dokument, das die gesamte Beweislage im Haysom/Söring Fall erneut überprüft und die DNS Tests in diesen Kontext stellt; das DNS Testergebnis „Certificate of Analysis“; sowie zwei Artikel über das Post-Conviction DNA Testing Program im allgemeinen.
Nachdem er Zeitungsberichte über die neuen DNS-Tests in Jens Sörings Fall gelesen hatte, kontaktierte Mitte März 2011 ein neuer Zeuge Anwältin Gail A. Ball. Auf der Seite "Neuer Zeuge" finden Sie alle Zeitungsartikel, die nach dem 8. März 2011 veröffentlicht wurden.
Die wichtigsten Artikel sind mit gelber Farbe markiert.


Gnadengesuch an Gouverneur Robert F. McDonnell:
US-Zeitungsartikel zu den neuen DNS-Tests in Jens Sörings Fall:


Deutsche Zeitungsartikel zu den neuen DNS-Tests in Jens Sörings Fall:
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Einführung:
Nachdem er Zeitungsberichte über die neuen DNS-Tests in Jens Sörings Fall gelesen hatte, meldete sich ein Zeuge, der die Theorie der Verteidigung bei Jens' Prozess im Jahr 1990 bestätigte: nämlich, dass Elizabeth Haysom ihre Eltern ermordet hatte mit der Hilfe eines Komplizen, der nicht Jens Söring war. Dieser neue Zeuge gewann den Orden "Bronze Star" im Vietnamkrieg und führte später eine Autoreparaturwerkstatt in Lynchburg.
Drei bis fünf Monate nach den Morden an Derek und Nancy Haysom brachte ein junges Paar ein Auto, um es reparieren zu lassen. An der Unterseite hafteten Schlamm und Blätter, als ob es mehrere Monate lang im Wald gelassen worden war. Die junge Frau war, mit absoluter Sicherheit, Elizabeth Haysom; der junge Mann war, mit absoluter Sicherheit, nicht Jens Söring. Auf der Matte auf der Fahrerseite, neben der Gangschaltung, lag ein schwer mit Blut verschmiertes Messer mit einer einseitigen Klinge, sowie eine Lache Blut.
Am 24. Mai 2011 gab Gouverneur Robert F. McDonnell eine Presseerklärung ab, in der er sich zu den DNS-Tests und dem neuen Zeugen Tony Buchanan äußerte: „Nichts in den Informationen, die Söring oder seine Anwältin mir zur Verfügung stellten, gibt mir den geringsten Grund, am Urteil der Geschworenen in seinem Prozess oder der Richtigkeit seiner Geständnisse zu zweifeln. … Ich werde [in seinem Fall] nicht intervenieren.“
Auf der Seite " Parole2011" finden Sie alle Zeitungsartikel, die nach dem 24. Mai 2011 veröffentlicht wurden.
Die wichtigsten Artikel sind mit gelber Farbe markiert.


An den Gouverneur überreichte Beweise:
Berichte über den neuen Zeugen in US-amerikanischen Zeitungen:


Berichte über den neuen Zeugen in deutschen Zeitungen:
- Der Gefangene

von Caroline Strang, Märkische Oderzeitung, 2. Mai 2011
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- Einführung
- Politische Hintergründe
- Entscheidung des "Parole Board"
- Presseerklärung des Gouverneurs und Antwort
- Artikel über das Wahlkampfduell zwischen Kaine und Allen
- Berichte über Jens' Fall in U.S.-amerikanischen Zeitungen
- Artikel über Jens' Fall in deutschen Zeitungen
Einführung:
Am 24. Mai 2011 gab Gouverneur Robert F. McDonnell eine Presseerklärung ab, in der er sich zu den DNS-Tests und dem neuen Zeugen Tony Buchanan äußerte:
„Nichts in den Informationen, die Söring oder seine Anwältin mir zur Verfügung stellten, gibt mir den geringsten Grund, am Urteil der Geschworenen in seinem Prozess oder der Richtigkeit seiner Geständnisse zu zweifeln. … Ich werde [in seinem Fall] nicht intervenieren. … Es ist dringend geboten, dass Söring seine Haftstrafe im Bundesstaat Virginia absitzt.“
(Den gesamten Text der Presseerklärung finden Sie unten.)
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"Ich bin überzeugt davon, dass er vollkommen resozialisiert ist"
(Original-Ton des virginianischen Gouverneurs Robert F. McDonnell zu Jens' Anwältin Gail A. Ball,
29. Juli 2010)
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Als Hintergrundinformation: Am 5. April 2011 gab der ehemalige Demokratische Gouverneur Timothy M. Kaine bekannt, dass er sich um einen Sitz im U.S. Senat bewerben würde. Sein vermutlicher Republikanischer Gegenspieler ist der ehemalige Gouverneur George F. Allen, der dafür bekannt ist, 1995 die frühzeitige Entlassung auf Bewährung (auf Englisch: "parole") abgeschafft zu haben.
In den folgenden sechs Wochen erschienen mehr als ein dutzend Artikel, in denen die Republikaner den Demokratischen Kandidaten Kaine dafür angriffen, dass er in den letzten Tagen seiner Amtszeit dem Haftüberstellungsantrag Jens Sörings statt gab. Unten finden Sie mehrere Artikel, die sich spezifisch mit dem politischen Aspekt dieses Wahlkampfthemas befassen. Der Kontrast, den die Republikaner ziehen wollen, ist: Demokraten wie Kaine lassen verurteilte Mörder wie Söring frei, aber Republikaner wie McDonnell und Allen behalten sie im Knast.
Unter diesen Umständen war es für Gouverneur McDonnell verständlicherweise unmöglich, Jens Söring zu entlassen, denn dadurch hätte er dem Republikanischen Senatskandidaten Allen ein wichtiges Wahlkampfthema genommen.
Am 11. Juli 2011 fand die Anhörung beim Gremium "Parole Board" statt. Es nahmen teil: Anwältin Gail A. Ball (siehe DNS-Test), Anwältin Gail Starling Marshall (siehe Prozess), Anwalt Steven D. Rosenfield (siehe Haftüberstellung), ein hochrangiges Mitglied der deutschen Botschaft in den USA, Diakon Tom Elliott (siehe TV-Berichte, Focus-TV in 2009) und Tony Buchanan (siehe Neuer Zeuge). Auf Seiten des "Parole Board" nahmen teil: der Vorsitzende William Muse und die Stellvertretende Vorsitzende Karen Brown. Die Anhörung dauerte etwa 25 Minuten.
Am 15. Juli 2011 fand das sogenannte "Parole Interview" statt: Ein Mitarbeiter des "Parole Board" führte ein 15-minütiges Gespräch mit Jens Söring in seiner Haftanstalt.
Am Sonntag, dem 24. Juli 2011, lehnte das "Parole Board" Jens Sörings Entlassung ab und nannte dabei vier Gründe:
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die Schwere der Tat
-
die begangenen Verbrechen
-
eine Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Schwere der Tat mindern
- die Gefahr für die Gesellschaft
Bei den vorherigen sechs Ablehnungen (2003, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010) wurde nur der erste Grund genannt; die weiteren drei sind neu.
Während der Anhörung sagte das hochrangige Mitglied der deutschen Botschaft dem "Parole Board", die deutsche Gesellschaft und Regierung unterstütze Herrn Sörings Rückkehr ausdrücklich. (Im Falle einer Entlassung würde Herr Söring sofort aus den U.S.A. abgeschoben, sein Visum ist vor Jahrzehnten abgelaufen.)
Hier finden Sie eine Chronologie der jüngsten Ereignisse bzw. die Chronology of Recent Events .
Auf der Seite "Politik2012" finden Sie alle Dokumente, die nach dem 8. August 2011 veröffentlicht wurden.
Die wichtigsten Artikel sind mit gelber Farbe markiert.
Politische Hintergründe:
Entscheidung des "Parole Board":
Presseerklärung des Gouverneurs und Antwort:
Artikel über des Wahlkampfduell zwischen Kaine und Allen:
Artikel über Jens' Fall in U.S.-amerikanischen Zeitungen:
Berichte über Jens' Fall in deutschen Zeitungen:
- Einführung
- US-amerikanische Artikel und Videos über das "Wahlkampfthema Söring" im US-Senatsrennen
- Deutsche Artikel zum Fall Söring
Einführung:
In seinen Zeitungs- und TV-Interviews am 5. und 8. August 2011 sagte Jens Söring voraus, dass der ehemalige Gouverneur George F. Allen das "Wahlkampfthema Söring" - die versuchte Haftüberstellung im Jahr 2010 - im US-Senatsrennen 2012 einsetzen würde, um den ehemaligen Gouverneur Timothy M. Kaine anzugreifen. Leider stellte sich diese Voraussage als richtig heraus.
 Major Ricky Gardner - ehemaliger Ermittler, nun politischer Handlanger
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Schon am 7. Dezember 2011, während der ersten im Fernsehen übertragenen Debatte, gab es einen verbalen Schlagabtausch zwischen Kaine und Allen über die Haftüberstellung. Unten finden Sie Zeitungsartikel und ein Video.
Am 19. Januar 2012 hielten einige virginianische Republikaner eine Konferenzschaltung mit Mitgliedern der Presse ab, um den zweiten Jahrestag von Gouverneur Robert McDonnell's Verhinderung der Haftüberstellung zu feiern. Erstaunlicherweise nahm der ehemalige führende Ermittler im Haysom Fall in den Jahren 1985/1986, der jetzige Major Ricky Gardner, an dieser parteipolitischen Konferenzschaltung teil, wobei er den Haysom Fall dazu nutzte, um Republikanische Interessen voranzutreiben. Unten finden Sie Artikel, in denen Gardner im O-Ton zitiert wird.
Vielleicht ist es kein Zufall, dass die Strafverfolgungsbehörde Virginia Department of Corrections ausgerechnet diesen Moment auswählte, um Jens Söring Zugang zu den Medien zu verweigern - nachdem im Vorjahr mehr als ein Dutzend Interviews erlaubt worden waren. Am 7. Februar 2012 teilten Strafvollzugsbeamte Jens Söring mit, dass drei Interviewanträge von deutschen Zeitungen abgelehnt würden, weil man ihn über sein neues Buch interviewen wolle. So etwas könne die Strafvollzugsbehörde nicht erlauben, denn eine Beschreibung des Verbrechens könne Verbrecheropfern Schmerz zufügen, und außerdem dürfe Straftätern nicht erlaubt werden, von ihren Verbrechen zu profitieren.
Interessanterweise steht diese Entscheidung im Widerspruch zu den Vorschriften des Department of Corrections. In der Anweisung " Operating Procedure 022.2"  steht ausdrücklich, dass Interviewanträge grundsätzlich gestattet werden sollten, solange sie im "öffentlichen Interesse" sind. Außerdem werden Straftäter dort ausdrücklich aufgefordert, Manuskripte an Verleger "zur Veröffentlichung" einzusenden.
Wenn Beschreibungen des Verbrechens den Verbrechensopfern Schmerz zufügen mögen, dann hat der lange Leitartikel des Bedford County Sheriff Mike Brown vom 22. Januar 2012 (s. unten) dies sicherlich auch getan. Und ist es nicht wahr, dass Senatskandidat George Allen und die Republikaner vom "Wahlkampfthema Söring" politisch profitieren wollen? |
Artikel über das Wahlkampfduell zwischen Kaine und Allen:
US-amerikanische Berichte über die Wahlkampfdebatten zwischen Kaine und Allen:
- Erste Debatte am 7. Dezember 2011:
US-amerikanische Berichte zur Konferenzschaltung mit Major Ricky Gardner am 19. Januar 2012:
Deutsche Berichte zum Fall Söring:
- Am 8. Februar 2012 trafen sich einige Mitglieder des Freundeskreises mit Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses des deutschen Bundestag. Das Treffen ist sehr positiv und ermutigend verlaufen. MdB Christoph Strässer hatte diese Zusammenkunft initiiert und auch die Leitung übernommen. Einen ausführlichen Bericht sowie eine Telefonbotschaft von Jens an den Menschenrechtsausschuss finden Sie im zugehörigen Blogbeitrag B77.

Beiträge über Jens Söring in deutschen Medien: aus 2011:
- Warten auf ein Wort der Kanzlerin
von Christian Gottschalk, Stuttgarter Zeitung, 12. Dezember 2011
- Keine Gnade für Nr. 1161655
von Karlheinz Niess, Frankfurter Neue Presse, 15. August 2011
- Jens Söring: "Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, was Freiheit ist."
von Johanna Willimsky, detektor.fm, 11. August 2011
- Keine Bewährung für Jens Söring
von Iris Klingelhöfer, Express Bonn, 31. Juli 2011
- Häftling aus Bonn bleibt im US-Gefängnis
von Dieter Brockschnieder, Kölnische Rundschau, 30. Juli 2011
- Jens Söring: Unschuldig im US-Gefängnis
Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker), Juli 2011
- 25 Jahre unschuldig in Haft? Keine Gnade für Jens Söring
von Christoph Seidl, Merkur-Online, 20. Juli 2011
- Verzweifelter Kampf eines deutschen Diplomatensohns
von Antje Raupach, WELT online, 7. Juli 2011
- Aus dem Leben des 179212
von Olaf Neumann, Schweriner Volkszeitung, 5. Juli 2011
- Amerikanisches Rechtsystem schlimmer als in Diktatorenstaaten?
von business-on, 5. Juli, 2011
- Aus dem Leben des 179212
von Olaf Neumann, Kultur Joker, Mai 2011
- Deutscher Diplomatensohn im amerikanischen Knast
von Olaf Neumann, Nürnberger Nachrichten, 31. Mai 2011
- Lebenslänglich heißt hier lebenslänglich
von Rupert Sommer, Wiesbadener Tagblatt, 31. Mai 2011
- Der Gefangene
von Caroline Strang, Märkische Oderzeitung, 2. Mai 2011
- Der Deutsche Jens Söring sitzt seit 25 Jahren im Gefängnis - und ist wahrscheinlich unschuldig
Markus Schünemann, Märkische Allgemeine, 29. April 2011
- Jens Söring ist seit 25 Jahren in den USA in Haft - zu Unrecht, wie er sagt
Telefoninterview mit Jens' Anwalt, von Dieter Kassel "Deutschlandradio Kultur", 28. April 2011
- Knast bis zum Tod? Bonner kämpfen für Jens
Iris Klingelhöfer, EXPRESS.DE Bonn, 17. April 2011
- Aus dem Leben des 179212
von Olaf Neumann, Grenzecho.net, 8. April 2011 / asphalt-magazin, Mai 2011
- Bonner Anwälte kämpfen um US-Häftling
von Dieter Brockschnieder, Kölnische Rundschau, 6. April 2011
- Hoffnungslos hinter Gittern
von Isabel Werthmann, ZDF - auslandsjournal, 6. April 2011
- Unschuldig verurteilt? Sörings letzte Chance
von Lars-Marten Nagel, Hamburger Abendblatt, 5. April 2011
- Für immer in Haft - Mörder ohne Schuld?
von Marie Preuß, Cicero, März 2011
- Neue Hoffnung
Europe Online / dpa, 23. Februar 2011
- Der Doppelmörder, der keine Spuren hinterließ
von Nina Baumann, FOCUS Online, 27. Januar 2011
- Irgendwo zwischen Politik, Recht und Hoffnung
Telefoninterview mit Jens' Anwalt, von Marcus Engert, 24. Januar 2011
- Lebenslang im Gefängnis
von Karin Steinberger, Süddeutsche Zeitung, 23. Januar 2011
vor 2011:
- Der Weg durch die Hölle
von Rudolf von Waldenfels, Publik Forum. Zeitung kritischer Christen, 23. November 2007
- Kommissar Kerner im Knast
Jens Söring zu Gast bei Johannes B. Kerner, FAZ.NET-Fernsehkritik, 27. September 2007
- Als Diplomatensohn in den USA gefangen
von Rudolf von Waldenfels, Frankenpost, 26. September 2007
- Zum Weiterleben verurteilt
von Katja Gelinsky, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. August 2007
- Lebend begraben
Zur ZDF Dokumentation 37Grad von Karin Steinberger, Süddeutsche Zeitung, 22. Mai 2007
- Vergessen hinter Gittern
von Karin Steinberger, Süddeutsche Zeitung, 5. Januar 2007
Artikel von Jens Söring über Haftbedingungen in amerikanischen Gefängnissen und den "Kampf gegen das Verbrechen":
Religiöse Artikel von Jens Söring:
Weitere Artikel über Jens Söring:
Die vollständige Publikationsliste finden Sie hier. |
FAQ - Frequently asked Questions
Häufig gestellte Fragen
- "21-Tage-Regel"
Die „einundzwanzig-Tage-Regel“, die berühmte „21-day-rule“, besagt, dass neue Beweismaterialien innerhalb von 21 Tagen nach dem Verhängen der Haftstrafe (dem sog. "sentencing") vor Gericht gebracht werden müssen. Wenn die neuen Beweismaterialien erst später zum Vorschein kommen, hat man eben Pech gehabt. Diese Regel hat in meinen Berufungen eine riesengroße Rolle gespielt, denn alle neuen Beweismaterialien wurden erst in späteren Jahren entdeckt. Kein virginianisches Gericht hat sich jemals mit diesen (in meinem Fall vielen) Beweisen befasst. Weitere externe Informationen finden Sie hier .
- Amnesty International
A.I. ist wiederholt kontaktiert worden, will mir aber nicht helfen, weil ich kein politischer Gefangener bin. Darüber habe ich eine andere Meinung: siehe das Dokument "Politische Hintergründe" auf der "Information->Parole2011"-Seite meiner Website.
- Briefwelle (August 2011) – Brieftexte
Bezüglich der Brieftexte: Einige von Ihnen haben sich kritisch zu den Amerikafreundlichen Passagen in den vorgeschriebenen Briefen geäußert. Amerikaner reagieren vollkommen allergisch, wenn sie Amerikafeindlichkeit auch nur vermuten, deshalb hielt (und halte) ich es für wichtig, dass die Briefe immer auch irgendetwas Positives über Amerika sagen. Und es gibt ja auch viel Positives in diesem Land! Ich vermute mal, Sie alle – auch die Amerikakritiker – tragen Bluejeans, essen gelegentlich Hamburger, hören amerikanische Popmusik, lesen gerade einen übersetzten Kriminalroman dessen Handlung in Los Angeles stattfindet, sehen sich US-Filme an und benutzen Microsoft Software. Im übertragenen Sinne sind wir doch alle zumindest manchmal Amerikafreundlich, oder? Natürlich können Sie die Texte der Briefe verändern oder Ihre eigenen Briefe verfassen, aber bitte bedenken Sie: Wenn Sie da "Dampf ablassen" schaden Sie letztendlich mir.
Im Allgemeinen kommt die Wirkung der verschiedenen Briefwellen nicht unbedingt durch den Inhalt der Briefe, sondern durch die Masse (!) – also die Anzahl der Teilnehmer – sowie die Tatsache, dass es Briefe (!) und nicht Mails sind – denn Mails kann man blitzschnell wegklicken, aber bei Briefen muss jeder Umschlag einzeln geöffnet werden – und letztendlich die Päckchen (!) mit Informationsmaterial, die mein Freundeskreis parallel zu den Briefwellen an die Empfänger schickt. Das haben uns Empfänger von vorgegangenen Briefwellen bestätigt: Sie waren einfach überwältigt von der schieren Menge der Briefe, der damit verbundenen Arbeit und Zeit (Umschläge aufschlitzen, hunderte Briefe zum Müll tragen), und den professionell aufbereiteten Infopäckchen (mit Artikelsammlungen, DVDs der TV-Sendungen, Exemplaren meiner Bücher, usw.). So etwas hatten die Empfänger noch nie gesehen, sagten sie uns.
- Briefwelle (August 2011) – Sorge um persönliche Nachteile bei der Teilnahme
Bezüglich möglicher persönlicher Nachteile für Teilnehmer an der Briefwelle: Am 15.08.2011 habe ich mit meiner amerikanischen Anwältin telefoniert, und sie hat mir noch einmal versichert, dass die Briefe vollkommen unbedenklich sind, denn es wird niemand bedroht und es gibt auch nicht den geringsten Bezug zum politischen Extremismus. Ganz im Gegenteil: Alle Briefe sagen ja ganz ausdrücklich, dass der Absender keineswegs Amerikafeindlich ist, sondern nur mit der Handhabung meines Falles durch einen (!) Bundesstaat (Virginia) nicht einverstanden ist. Sooooooo verrückt sind die Amerikaner nun auch wieder nicht! Eine ganz andere Frage ist, ob ich vom Bundesstaat Virginia für eine solche Briefkampagne bestraft werde. Diese Möglichkeit habe ich mit meinen beiden U.S.-Anwälten besprochen, und sie glauben schon, dass dies passieren könnte. Sollte ich dafür in die Strafzelle oder in ein Gefängnis der höheren Sicherheitsstufe verlegt werden, dann wird mein Freundeskreis unter anderem auch diesbezüglich eine Briefwelle organisieren – an der Sie alle hoffentlich teilnehmen werden.
- Demonstration
Am 30.08.2011 erhielt ich Besuch vom neuen Generalkonsul an der Botschaft Washington, und Anfang September gab es Kontakte zwischen meinen Unterstützern und Mitgliedern der Bundesregierung. Aus diesen Gesprächen ging hervor, dass wir nicht um die Aufmerksamkeit der Bundesregierung mit einer Demo werben müssen. Ich bin dankbar und, wenn ich es mal so sagen darf, sogar berührt, wie ernsthaft man sich auf deutscher Seite mit meinem Fall befasst.
Es gab vor Kurzem außerdem ein erstes, zaghaftes Anzeichen dafür, dass man auch auf der US-Amerikanischen Seite anfängt, sich zu meinem Fall Gedanken zu machen. Auch dafür bin ich dankbar.
Ein Mitglied des Bundestags, welches mich seit Monaten aktiv und sehr engagiert unterstützt, rät mir nun, zum jetzigen Zeitpunkt vorsichtig zu sein und den gegenwärtigen Anfängen Zeit zu geben, sich in eine (hoffentlich positive) Richtung zu entwickeln.
Außerdem könnte eine Demo nach der Veröffentlichung meines neuen Buches im März 2012 ("Nicht schuldig! Wie ich Opfer der U.S. Justiz wurde", Droemer Verlag) einen größeren Effekt haben.
Aus diesen Gründen möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt von einer Demo absehen. Ich danke Euch allen jedoch für Euer Interesse und Eure Hilfsbereitschaft. Vielleicht dann doch im kommenden Frühling!
- Elizabeth Haysom
Ich bespreche Elizabeth Haysom detailliert in den Blogeinträgen B25 - Ein Kuss und B36 - Meine Beziehung zu Elizabeth Haysom.
Elizabeth wird 2032 entlassen, so oder so, und nach Kanada abgeschoben, denn sie ist Kanadierin. Doch sie kann, genau wie ich, jedes Jahr "parole" (Entlassung auf Bewährung) bekommen. Als Komplizin, die gar nicht am Tatort war – denn so stellte sie ihre Rolle dar – macht sie sich Hoffnung auf "parole" als "weniger Schuldige". Deshalb wird sie nie und nimmer die Wahrheit sagen – denn dann würde man ihr nie "parole" gewähren.
Allerdings kann man sie nicht wieder vor Gericht bringen. 1987 erklärte sie sich für schuldig als "accomplice before the fact", also Komplizin vor der Tat (also bei der Planung usw. dabei gewesen zu sein), was rechtlich einer Verurteilung für "first degree murder" gleichkommt. Das "double jeopardy"-Prinzip verbietet deshalb eine erneute Anklage als tatsächliche Mörderin, denn das wäre auch "first degree murder". Ihrem Komplizen – dem wahren, also der Mann, den Tony Buchanan (siehe "Information->Neuer Zeuge") sah – dem droht allerdings die Todesstrafe.
Drei Psychiater haben 1986 / 1987 eine Borderline Persönlichkeitsstörung und pathologisches Lügen bei Elizabeth diagnostiziert: Drs. J. Hamilton, H. Bullard und C. Showalter. Ihr Bruder sagte 1987 vor Gericht aus, sie habe ihn oft belogen, lüge auch heute (vor Gericht) – und er glaube, sie war beim Mord körperlich anwesend und nahm teil. (Allerdings glaubte dieser Bruder auch, ich sei Elizabeths Komplize am Tatort. Damals wusste jedoch niemand von dem Mann, den Tony Buchanan sah…)
Kontakt zu ihr? – Ich habe seit 1986 keinen Kontakt mehr zu Elizabeth.
Äußert sie sich öffentlich? – Elizabeth hat sich nie (!) öffentlich geäußert – außer in einem Brief an die Associated Press im März 2011.
- Finanzen
Mein tägliches Leben im Gefängnis finanziere ich durch Spenden, die ich auch bitter, bitter nötig habe. Bis vor etwa zwei Monaten gab ich zum Beispiel monatlich $120 allein für Porto aus; seitdem sind es rund $160. Aber ich habe auch andere relativ "große" Ausgaben, denn im amerikanischen Gefängnis bekommt man nichts umsonst – außer einer Rolle Klopapier und einem Stück Seife pro Woche.
Alles andere muss man selber bezahlen: Zahnbürste, Zahnpasta, Haarwaschmittel, bessere Seife, Duschlatschen, Deodorant, Rasierer, Kamm, Becher, Q-Tips, Fußpilzcreme, Vitamintabletten, Kalziumtabletten, Fischöltabletten, Aspirin, Heftpflaster, Kulis, Papier, Umschläge, Kohlepapier, Karten, Plastikheftordner, Kaffee, Tee, Süßstoff, Thunfisch, Pizzasoße, Erdnussbutter, Brötchen ("bagels"), Pretzel, extra Unterwäsche, extra Handtücher, Turnschuhe (denn ich jogge 6 Meilen drei bis vier mal die Woche), Shorts, Trainingsanzug, ein kleiner Fernseher (meiner ist sechzehn Jahre alt), und der lebensnotwendige Ventilator. Sie sehen, es ist das reine Luxusleben, das ich hier habe, nicht wahr?
All dies (inklusive Kleidung) dürfen wir nur vom Knastladen "Keefe" kaufen, zu Höchstpreisen natürlich, denn der Knast verdient zu 40% mit. Die Turnschuhe, für die ich (beziehungsweise mein Freundeskreis) $60 zahlen, kann man in Ihrer Welt für $37 bis $40 kaufen. Das gleiche Preisverhältnis trifft auf alles im "Keefe" Knastladen zu: Ausschussware (denn das ist es ja meistens, besonders bei Schuhen und Kleidung) zum Vollpreis.
Zwar gibt es viel Ungesundes, was man kaufen kann – Schokolade, Kekse, und so weiter – aber ich bin laktoseintolerant, also kann ich das meiste davon nicht essen. Chips mag ich nicht und Diätcolas kann ich mir einfach nicht leisten. Also kaufe ich relativ Gesundes wie Thunfisch, Erdnussbutter und "bagel"-Brötchen.
Denn im amerikanischen Gefängnis kann man heutzutage nicht mehr überleben, wenn man nicht genug Essen dazukauft. Im Speisesaal gibt es genau 2.200 Kalorien pro Tag – aber nur wenn man jede faule Kartoffel isst und den Klecks Margarine vom Teller ableckt. Offiziell gibt man hier rund 65 Cents (d.h., amerikanische Cents – nicht europäische) pro Mahlzeit aus, weniger als $2 pro Mann und pro Tag. Davon kann man nicht überleben.
Letztlich will ich hier noch gestehen, dass ich mir alle drei bis sechs Monate rund zehn Bücher über den Postversand kaufe, weil die Leihbibliothek so oft geschlossen ist und meistens nicht hat, was ich lesen will (Politik, Psychologie, Marketing, Ökonomie, Geschichte). Ja, ja ich weiß – ich bin ein Verschwender! Ist auch wahr… Mein Gehirn ist mir wichtig, ich muss es mit guten Büchern "füttern", genau wie meinen Körper mit Thunfisch (teuer) und Vitamintabletten (ebenso). Ach ja, und ich abonniere die Tageszeitung "USA Today" und zwei Magazine (über Kultur und Betriebswirtschaft), weil ich sonst keinen regelmäßigen Zugang zu Nachrichten aus Ihrer Welt hätte.
- Flucht
Ich bin im Herbst 1985 mit Elizabeth geflohen, weil ich ihr versprochen hatte, die Schuld für ihr Verbrechen auf mich zu nehmen – sobald wir verhaftet würden. Natürlich wollte ich die Verhaftung vermeiden, also gingen wir auf die Flucht.
- Innocence Project
Ich habe zwei Innocence Projects um Hilfe gebeten – bevor die DNS-Tests bekannt wurden. Innocence Projects befassen sich hauptsächlich damit, DNS-Tests vor Gericht zu erzwingen. Die Staatsanwaltschaften sträuben sich nämlich grundsätzlich, neue DNS-Tests durchzuführen. In meinem Fall wurden die DNS-Tests durch das so genannte Post-Conviction DNA Testing Program ohne mein Zutun durchgeführt.
- Schuld / Unschuld
Über die Frage, ob ich schuldig oder unschuldig bin, kann man sich streiten. Das ist letztlich Meinungssache, weil keiner von Euch dabei war. Was man aber nicht bestreiten kann, und was auch keine Meinungssache mehr sein sollte, das ist: Erstens, dass mein Prozess 1990 vollkommen unfair war und rechtsstaatlichen Prinzipien nicht entspricht und zweitens, dass es berechtigte Zweifel ("reasonable doubt") an meiner Schuld gibt, was zum Freispruch beziehungsweise einer Entlassung führen sollte. In dubio pro reo. Schauen wir uns meinen Prozess 1990 kurz an.
Was die Fairness, die rechtsstaatlichen Prinzipien, betrifft:
- Der Richter war mit der Familie der Opfer seit über 40 Jahren befreundet. Am ersten Gerichtstag veröffentlichte ein Magazin ein Interview mit ihm (das vor der Gerichtsverhandlung geführt wurde), in dem er von mir sagte: "Er wagte es" die Tat zu begehen. So im O-Ton.
- Mein Strafverteidiger war während des Prozesses geisteskrank. Das gab er später selber zu, als ihm die anwaltliche Lizenz entzogen wurde (1995), weil er mich und andere Mandanten bestohlen hatte.
Was die Beweislage betrifft, also den "reasonable doubt" oder das "in dubio pro reo" (siehe dazu auch die Dokumente auf der "Information->Prozess"-Seite):
- Kein Zeuge hat mich gesehen.
- Meine Fingerabdrücke waren nicht am Tatort.
- Ein menschliches Haar, das im blutverschmierten Waschbecken gefunden wurde, stammte weder von mir noch von den Opfern.
- Laut eines schriftlichen Berichts eines Polizisten aus dem Jahr 1985 war der blutige Turnschuhabdruck LR2 am Tatort zu klein, um von mir zu stammen.
- Während meines Prozesses behauptete ein Zeuge, der kein Wissenschaftler ("expert witness") war, die blutigen Sockenabdrücke am Tatort passten auf mich "wie ein Handschuh". Fünf Jahre nach meinem Prozess bekam ich eine kompetente Berufungsanwältin, die echte, amerikanische Wissenschaftler einberief. Diese stellten fest, dass die Aussage des obigen Zeugen "wertlos" und "irreführend" war, und dass die Sockenabdrücke der Länge nach nur auf meine angebliche Komplizin und damalige Freundin Elizabeth Haysom passten. Daraufhin gab der assistierende Generalstaatsanwalt John McLees 1997 schriftlich zu, dass die Sockenabdrücke "nicht genau messbar" seien.
- Die Kronzeugin der Staatsanwaltschaft war Elizabeth Haysom, die von drei Psychiatern (Dres. J. Hamilton, H. Bullard und C. Showalter) als pathologische Lügnerin und Borderline-Gestörte diagnostiziert wurde. Am 8. Juni 1986 gestand sie kurz, "Ich habe es selbst getan. ….. Es hat mich erregt."
Abgesehen von der höchst fragwürdigen Aussage Elizabeth Haysoms gab und gibt es also keinen einzigen Beweis gegen mich – wirklich nichts – außer meinem Geständnis. Zu diesem Geständnis muss man aber wissen, dass es ein falsches war:
- Ich gab das Geständnis ab, um meine Freundin vor der Todesstrafe zu schützen. Weil mein Vater deutscher Diplomat war, dachte ich fälschlicherweise, ich würde nach Deutschland abgeschoben und dort als Jugendlicher verurteilt werden.
- Ich machte in meinem angeblichen Geständnis mindestens sieben große Fehler, die der wahre Täter nicht gemacht hätte: Zum Beispiel beschrieb ich die Kleidung eines Opfers falsch, wusste nicht in welchem Zimmer das andere Opfer lag und beschrieb die Art sowie die Position des Tatmessers falsch.
- Die DNS-Tests, die 2009 durchgeführt wurden (siehe "Information->DNS-Test"-Seite), widerlegen mein angebliches Geständnis in einem wichtigen Punkt: Ich behauptete, ich hätte mich am Finger geschnitten und hätte am Tatort geblutet. Doch keine der 42 Blutspuren vom Tatort konnte mir zugeordnet werden, und bei 11 dieser Blutspuren konnte man sogar mit 100%iger Sicherheit feststellen, dass sie nicht von mir stammen. Von wem also?
- Am 7. Juni 1986, dem Tag bevor ich mein falsches Geständnis ablegte, fragte mich der verhörende Polizist, "Würden Sie in Erwägung ziehen, sich einer Tat schuldig zu erklären, die Sie nicht begangen haben?" Ich antwortete: "Ich kann das nicht mit Sicherheit sagen, aber ich kann, ich kann mir das vorstellen, ja. Ich denke, das ist eine Möglichkeit. Ich denke, so etwas passiert tatsächlich im Leben." Diese Aussage wurde auf Tonband aufgenommen.
- Ich gab mein angebliches Geständnis erst am vierten Tag im Polizeirevier, nach sieben davorliegenden Verhören, ab. Während dieser vier Tage wurde mir nie Zugang zu meinem Anwalt erlaubt, obwohl ich mehr als 20 Mal auf Tonband darum bat ihn zu sehen, und er auch im Revier anwesend war. Damals war ich 19 Jahre alt und hatte keinerlei Erfahrung mit dem "besten Justizsystem der Welt".
- Falsche Geständnisse gibt es viel öfter als man denkt. In 250 untersuchten Fällen, in denen Gefangene durch DNS-Tests befreit wurden, gab es bei 25%(!) falsche Geständnisse. In den USA gibt es mittlerweile richtige wissenschaftliche Untersuchungen und Studien zum Thema "false confessions". Siehe dazu auch den Artikel "False confessions".
Abgesehen von den bisher besprochenen Beweisen gibt es seit März 2011 noch die Aussage des Zeugen Tony Buchanan (siehe "Information->Neuer Zeuge"-Seite), die meine Aussage vor Gericht unterstützt: Nämlich, dass Elizabeth diese Tat mit einem mir nicht bekannten Komplizen beging.
Eine gute Zusammenfassung aller Beweise bei meinem Prozess sowie der wichtigsten Verfahrensfehler findet man auf der "Information->DNS-Seite" im Dokument "Warum der Fall Haysom/Söring Wiederaufnahme verdient." Dort findet man auch den DNS-Laborbericht "Certificate of Analysis". Auf der "Information->Neuer Zeuge"-Seite findet man außerdem noch die Videoaufnahme der eidesstattlichen Erklärung des Zeugen Tony Buchanans. Nichts davon beweist meine Unschuld. Aber die DNS-Testergebnisse und der neue Zeuge werfen berechtigte Zweifel auf ("reasonable doubt"), und das muss letztlich entscheidend sein. Der Staatsanwalt muss Schuld nicht mit 100%iger Sicherheit nachweisen, das ist genauso unmöglich wie vom Angeklagten zu verlangen, seine Unschuld zu beweisen. Aber wenn es einen "reasonable doubt" gibt, dann muss das Urteil "nicht schuldig" lauten.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch hier noch einmal bekräftigen: Ich war´s nicht, ich bin unschuldig. Nicht "nur" im juristischen Sinne, sondern auch tatsächlich!
Zur Tatzeit war ich gar nicht in Virginia, sondern in Washington DC, im Kino. Auch erfuhr ich von der Tat erst nachher, war also nicht irgendwie Komplize – außer bei der Verdeckung der Tat, danach. In Virginia nennt sich das "accessory after the fact", und es ist ein Vergehen, kein Verbrechen.
Aber keiner von Ihnen saß neben mir im Kino, also kann ich letztlich nicht beweisen wo ich war und wo nicht. Die Kinokarten habe ich zwar, sie wurden 1990 auch vor Gericht gebracht. Außerdem kann ich ziemlich überzeugend nachweisen, dass meine ehemalige Freundin Elizabeth Haysom die Karten nicht gekauft hat: Siehe auf der "Information->Prozess"-Seite den Artikel: "Keine Hoffnung für Jens Söring". Da sie die Karten nicht gekauft hat, muss ich der Kinobesucher gewesen sein. Doch der finale Unschuldsbeweis sind auch die Kinokarten nicht. "Nur" ein weiterer "reasonable doubt", wie auch die DNS-Tests und der neue Zeuge.
Wenn Sie mehr über den Prozess und die Beweislage wissen wollen, dann möchte ich Ihnen vorschlagen, im Frühjahr 2012 mein neues Buch "Nicht schuldig!" beim Droemer Verlag zu kaufen. Es wird mein achtes sein und es behandelt genau diese Thematik so ausführlich wie nirgendwo sonst.
- Tantiemen:
Am 19.09.2011 fand ich heraus, dass der Gütersloher Verlag meine Bücher nicht mehr zum Verkauf anbietet. Die einzige Möglichkeit, sie jetzt noch zu kaufen, ist über amazon.de, wo es noch Restbestände gibt. Ich habe meine Literaturagentin gebeten, herauszufinden, ob es eine Alternativlösung gibt.
- Warum versuche ich nichts in den USA - inklusive einer englischsprachigen Facebook-Seite:
Siehe alle Artikel auf "Information->Politik2012"!
Diese Menschen in Amerika kann man nicht "überzeugen". Ganz ehrlich: Ich versuche es doch seit Jahrzehnten!!! Die ersten Versuche waren 1996, siehe die beiden großen Artikel auf "Information->Prozess" (von Ian Zack und Carlos Santos). Dann all die Bücher… Und zuletzt DNS und neuer Zeuge. Aber NICHTS stimmt sie um!
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Hier finden Sie eine
Übersicht
zu Jens' Geschichte.
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