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Wednesday, 25 January 2012
Wenn Sie  meinen Newsletter abonniert haben, wissen Sie bereits, dass es am 20. Dezember 2011 zu einer Gerichtsentscheidung bezüglich meiner Haftüberstellungklage kam, die jedem vernünftigen Menschen - und sogar vielen Rechtsanwälten - die Haare zu Berge stehen lassen.
Um die Situation kurz für Nicht-Abonnenten zusammen zu fassen: Die Richterin lehnte einen Antrag meines Anwalts mit der Begründung ab, er habe nicht bewiesen, dass die Person, die die Haftüberstellungsklage zugestellt bekam, auch tatsächlich autorisiert worden war, sie zum empfangen.

Wer war diese dubiose, möglicherweise nicht autorisierte Person? Sie war Jason Eige, der "Counselor to the Governor", also der Rechtsberater des Gouverneurs. Er unterschrieb den Beleg "J. Eige, Attorney", also Anwalt. Und er selber hatte überhaupt nicht Einspruch gegen die Überstellung erhoben, diese Idee kam der Richterin ganz von selber.

Zu Anfang der Anhörung hatte die Richterin gesagt, "Dies ist ein wichtiger Fall". Was ja nur bedeuten kann, dass sie andere Fälle – die unwichtigen – anders behandelt als die wichtigen.

Warum hielt die Richterin meinen Fall für wichtig? Weil er dreizehn Tage vorher, am 7. Dezember 2011, bei der ersten Wahlkampfdebatte zwischen den Senatskandidaten George Allen und Timothy Kaine thematisiert wurde (Artikel zu und Video der Debatte unter Information->Parole2011). Der Republikaner Allen griff den Demokraten Kaine dafür an, den Versuch gemacht zu haben, mich nach Deutschland zu überstellen. So etwas gilt in den U.S.A. als "weich" gegen die Kriminalität.

Mir ist bewusst, dass die offensichtliche Politisierung meines Falles, und besonders die jüngste absurde Entscheidung der Richterin am 20. Dezember 2011 bei meinen deutschen FreundInnen auf Verwunderung stößt. Schließlich sind die Vereinigten Staaten doch ein Rechtsstaat, trotz gelegentlicher Fehltritte! Aus diesem Grund möchte ich in diesem Blogeintrag belegen, dass die Entscheidung der Richterin Teil eines Schemas ist, das 1986 begann.

Was dabei ganz, ganz wichtig ist: Ich werde mich ausschließlich  mit Fakten befassen, denen beide Seiten (also die Staatsanwaltschaft und meine Anwälte) zustimmen – also nicht mit kontroversen Themen wie den DNS-Tests, die ja auf verschiedene Weise interpretiert werden können. Alles, was ich unten bespreche, ist ganz klar belegbar in den Prozessprotokollen, Berufungsschriften und Zeitungsartikeln.


1986

Vom 5. bis 8. Juni 1986 wurde ich in London vom amerikanischen Ermittler Ricky Gardner und zwei britischen Detektiven namens Beever und Wright unter amerikanischen juristischen Richtlinien verhört. Ganz zu Anfang des 5. Juni befindet sich im Dienstbuch des Polizeireviers neben meinem Namen folgender Eintrag. "To be held incommunicado". Mit anderen Worten, die Ermittler wurden angewiesen, mir keine Verbindung zur Außenwelt zu erlauben. Auch nicht zu meinem Anwalt, wozu ich aber unter amerikanischem (und, nebenbei: auch britischem) Recht sehr wohl das Recht hatte.

Und so geschah es dann auch. Vom 5. bis zum 8. Juni durfte ich kein einziges Mal mit meinem Anwalt sprechen, obwohl ich mehr als ein Dutzend Mal auf Tonband darum bat, und obwohl er selber zum Revier kam, um mit mir zu sprechen.

Dies alles wurde vor Gericht im März 1990 vorgetragen. Aber der Richter entschied, meine Grundrechte seien nicht verletzt worden, weil ich nicht ausdrücklich genug um meinen Anwalt gebeten hatte, und weil ich weiter mit den Ermittlern sprach, nachdem sie mir auf Tonband gesagt hatten, dass man mir leider keinen Anwalt geben könne.

Beim Berufungsgericht 1992 dachte man sich eine neue Begründung aus: Da ich in London, England, verhört worden war, hätte ich kein Recht auf einen Anwalt gehabt. Bisher hatten alle Ermittler, Staatsanwälte und Richter mir zugestanden, dass ich solch ein Recht besaß, weil ich ja von einem amerikanischen Ermittler zu einem amerikanischen Verbrechen verhört wurde. Diese Begründung des Berufungsgerichts war also ein Novum.

Nichts davon wird von der Gegenseite bestritten, es steht genau so in den Protokollen und Akten.


1990-A

Bei einer Anhörung vor meinem Prozess, im Februar 1990, gab der vorsitzende Richter Wiliam Sweeney zu,
  • dass er die Familie der Opfer Derek und Nancy Haysom seit den 1940er Jahren kannte;
  • dass er mit Nancys Bruder Risque Benedict seit mehr als vierzig Jahren befreundet sei, seit ihrem gemeinsamen Studium an der Militäruniversität VMI;
  • dass er eine hohe Meinung von seinem Freund Risque habe, der heute ja wieder im Gerichtssaal anwesend sei (dabei begrüßte der Richter seinen Freund mit Vornamen);
  • und dass er an einer Begrüßungsparty für Derek und Nancy Haysom teilgenommen habe. Trotzdem sei er, der Richter, nicht befangen.
Später stellte es sich heraus, dass der Richter nicht nur VMI gemeinsam mit dem Bruder des Opfers besucht hatte, sondern auch die E.C. Glass High School. Dort hatten die beiden bei vier mit der Schule verbundenen Klubs mitgemacht, es gab ein Foto von ihnen Arm-in-Arm.

Auch stellte sich später heraus, dass der Richter dem Lokalmagazin "Albemarle" ein Interview gegeben hatte, welches am ersten Tag meines Prozesses veröffentlicht wurde. Dort sagte er im O-Ton "er wagte es", also ich hätte die Tat begangen.

Nichts davon wird von der Gegenseite bestritten, fast alles davon hat Richter Sweeney sogar selber gesagt. Aber befangen sei er nicht, meinte er. Und in Virginia entscheiden Richter über ihre eigene Befangenheit.


1990-B

Fast die Hälfte der potenziellen Geschworenen sagten dem Richter vor dem Prozess, während der sogenannten "voir dire"-Anhörung, dass sie mich schon vor Beginn für schuldig hielten. Der Richter fragte sie daraufhin, ob sie ihre bereits gefasste Meinung zur Seite legen und mir trotzdem einen fairen Prozess geben könnten. Wenn die Geschworenen diese Frage bejahten, kamen sie auf meine Jury. Diese Jury fällte dann am 21. Juni 1990 das Urteil.

Noch einmal: Nichts davon wird von der Gegenseite bestritten, es steht genauso im Protokoll der "voir dire"-Anhörung.


1990-C

Über die Sockenabdrücke habe ich ausführlich in dem Blogeintrag B14 – "Ich bin mir zu 100% sicher, dass Sie, Herr Söring, die Tat verübt haben" geschrieben. Seit der Veröffentlichung jenes Blogeintrags sind sämtliche relevanten gerichtsmedizinischen Berichte und Prozessprotokolle auf der "Information->Prozess"-Seite veröffentlicht worden.
Außerdem hat uns das ZDF liebenswürdigerweise erlaubt, die ungekürzte Fassung des Interviews mit Ermittler Ricky Gardner als Videoclip dort zu präsentieren. Das sollten Sie sich wirklich nicht entgehen lassen! Es sind nicht meine Vorwürfe, es sind die Fakten und in diesem Fall ihre eigenen Worte auf Video, die diese Menschen entlarven.


1996-A

1996 wurde die Zulassung meines ursprünglichen Strafverteidigers Richard Neaton von der Anwaltskammer suspendiert, unter anderem, weil er mehrere tausend Dollar von mir gestohlen und bei meiner Berufung Fehler gemacht hatte. Später wurde ihm die Zulassung vollkommen entzogen.
Der Grund für sein Fehlverhalten: von 1989 bis 1992, also während meines Prozesses und den ersten beiden Berufungen, habe er unter einer geistigen Störung gelitten, die ihm nicht ermöglichte, seine anwaltlichen Pflichten zu erfüllen. So die Anwaltskammer in ihrer Urteilsbegründung.

Sämtliche Berufungsgerichte, die sich später damit im Zusammenhang mit meinem Fall befasst haben, kamen zu dem Schluss, dass mir trotz dieser Umstände kein neuer Prozess zugesprochen werden könne. Die Tatsache, dass mein Anwalt geisteskrank war und selber zugab, nicht ordentlich gearbeitet zu haben, reiche allein nicht aus! Wirklich wahr – so steht es in mehreren Urteilsbegründungen der Berufungsgerichte, die auch veröffentlicht wurden und für jedermann einsehbar sind.


1996-B

1996 kam es außerdem zu einer Gerichtsanhörung im Zusammenhang mit einer "Habeas Corpus"-Revision meiner damaligen Anwältin Gail Starling Marshall. Leider fand diese Anhörung wieder vor Richter Sweeney statt, der noch einmal entschied, er sei vollkommen unbefangen.

1997 kam dann seine Entscheidung, die natürlich - wie alle Berufungsurteile - veröffentlicht wurde: Frau Marshall habe vollkommen Recht, die Staatsanwaltschaft habe tatsächlich entlastendes Beweismaterial unterschlagen, obwohl es ihre Pflicht war, dieses Beweismaterial meinem Anwalt Neaton zu übergeben. Aber auch die Staatsanwaltschaft habe Recht: Diese neuen Beweise seien nicht so schwerwiegend, dass sie zu einem anderen Urteil (zum Beispiel einem Freispruch) geführt hätten.

Also, alle haben Recht – wenn das nicht fair ist!


2001

Im Januar 2001 weigerte sich der Oberste Gerichtshof der U.S.A., der US-Supreme Court, meine Berufung überhaupt auch nur anzuhören, obwohl meine Anwältin, Frau Marshall, ganz, ganz klar eine Verfassungsverletzung herausgearbeitet hatte, die zwingend zu einem neuen Prozess hätte führen müssen.
Es drehte sich um die Anweisung, die Richter Sweeney 1990 beim Ende meines Prozesses an die Jury gegeben hatte: Er gab der Jury die von der Staatsanwaltschaft geforderte Anweisung, aber er weigerte sich, der Jury auch die von meinem Anwalt Neaton geforderte Anweisung zu geben. Diese Art Verfassungsverletzung bildet insofern eine Ausnahme in der amerikanischen Rechtsprechung, weil sie zwingend zur Aufhebung des Urteils führt – im Gegensatz zur Situation mit den unterschlagenen Beweismaterialien, siehe oben, wo Richtern erlaubt wird, eine Verfassungsverletzung als unwichtig einzustufen. Frau Marshall hatte also einen garantierten juristischen Sieg!

Doch dem US-Supreme Court gelang es, dieser peinlichen Entscheidung zu meinen Gunsten aus dem Wege zu gehen, indem das Gericht Frau Marshalls Berufung gar nicht erst anhörte. Die inoffizielle Erklärung war: Was Richter Sweeney mit den Anweisungen an meine Jury getan habe, sei so offensichtlich falsch und verfassungswidrig, dass der US-Supreme Court auf so etwas keine Zeit verschwenden wolle. Der Oberste Gerichtshof befasse sich ausschließlich mit juristisch kontroversen Fragen – nicht alltäglichem Unrecht.

Just zu dem Zeitpunkt, als Frau Marshalls Berufung beim US-Supreme Court anhängig war, beschäftigte man sich dort mit der US-Präsidentschaftswahl zwischen George W. Bush und Al Gore. Sie erinnern sich: Das Gericht sprach Bush den Sieg zu, obwohl Gore rund 500.000 mehr Wählerstimmen landesweit erhalten hatte.


2006

Bei meinem zweiten Antrag auf frühzeitige Entlassung auf Bewährung ("parole") schlief das "parole Board"-Mitglied, vor dem die Anhörung stattfand, während der Anhörung mehrmals ein. Und schnarchte. Das ist wirklich wahr, es gibt sogar einen Zeitungsartikel dazu.


2010

Nun, das ist Ihnen sicherlich bekannt: Am 12. Januar 2010 willigte der Demokratische Gouverneur Timothy Kaine ein, mich nach Deutschland überstellen zu lassen (s. Information->Haftüberstellung). Und genau eine Woche später, nach der Amtsübergabe, widerrief der neue Republikanische Gouverneur Robert McDonnell diese Erlaubnis. Wie in einer Bananenrepublik! In den folgenden Wochen gab es eine Abstimmung im Parlament Virginias, bei der die Abgeordneten und Senatoren einstimmig - 92 zu 0! - den Gouverneur baten, mich nur ja nicht nach Deutschland überstellen zu lassen.


2011

Auch dies ist Ihnen sicherlich bekannt: Am 24. Juli 2011 - einem Sonntag! - fällte das Gremium "parole board" 55 Entscheidungen per eMail (Die Mitglieder des Gremiums treffen sich nur selten, die Entscheidungen werden per Rundmail getroffen.). Eine der 55 sonntäglichen Entscheidungen betraf meinen Fall: abgelehnt, angeblich, weil ich ein "Risiko für die Gesellschaft" darstelle. Doch dem "parole board" war bekannt, dass ich nach einem positiven Bescheid überhaupt nicht in Virginia entlassen, sondern sofort nach Deutschland überstellt würde – und niemals nach Amerika zurückkehren dürfte. Das Virginianische "parole board" schützt also die deutsche Gesellschaft vor mir!

Und damit möchte ich diese Aufzählung der vielen fragwürdigen juristischen Entscheidungen und Entwicklungen in meinem Fall beenden. Wenn Sie sich etwas mehr einlesen möchten, rate ich Ihnen dazu, auf "Information->Prozess" folgende Artikel zu lesen:
  1. Versuch und Irrtum … oder Verurteilung nach Irrtum?
  2. Soering´s Ex-lawyer Suspended
  3. Revision verlangt
  4. Judge Rejects Soering Appeal
Was ich Ihnen hier vermitteln möchte, ist, dass die Entscheidung der Richterin am 20. Dezember 2011 bei Weitem keine Ausnahme ist, sondern eher Teil eines Schemas. Und ich finde, man sollte in Deutschland daraus Konsequenzen ziehen. Immer wieder muss ich mir von verschiedenen Menschen, darunter Politikern, sagen lassen: Aber Herr Söring, letztendlich sind Sie doch rechtskräftig verurteilt, und die USA sind ein Rechtsstaat!
Aber kann man allen Ernstes die von mir hier aufgeführten Entscheidungen als rechtsstaatlich bezeichnen?

Vielleicht ist nun endlich die Zeit gekommen, das Kind beim Namen zu nennen. Und wenn man nun den Mut fasst, das Problem offen zu benennen, dann könnte man vielleicht auch endlich über die Notwendigkeit einer Lösung nachdenken.
POSTED BY: AB AT 06:17 am   |  Permalink   |  E-mail this
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